WIE ERHÄLT MAN EINE FINANZIERUNG DURCH DEN PCPR?? Die Rehabilitationsaufenthalte werden von den Familienhilfezentren der Bezirke aus Mitteln des Staatlichen Fonds für die Rehabilitation von Behinderten subventioniert. Eine behinderte Person, die in einer Ortschaft wohnt, die im Tätigkeitsbereich eines bestimmten Kreis-Familienhilfezentrums liegt, sowie eine obdachlose behinderte Person, die im Bereich dieses Kreises wohnt, können eine Kofinanzierung beantragen. Ablauf des Verfahrens für eine behinderte Person, die einen Zuschuss beantragt: Beim zuständigen Familienhilfezentrum den „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus den Mitteln des Staatlichen Fonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen für die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme“ und den vom betreuenden Arzt ausgefüllten „Antrag des Arztes auf Überweisung an eine Rehabilitationsmaßnahme“ (ein solcher Antrag ist drei Monate lang gültig) zusammen mit einer eventuellen Angabe, ob die Teilnahme einer Betreuungsperson erforderlich ist, herunterladen und einreichen. Außerdem muss eine Kopie des Behindertenausweises oder eine Kopie des Auszugs aus dem Inhalt des Ausweises, der als solcher behandelt wird, oder eine Kopie des Behindertenausweises vorgelegt werden. Diese Unterlagen können von der betreffenden Person persönlich, durch einen Elternteil, einen Vormund oder den Organisator der Turnusse eingereicht werden. Das Unterstützungszentrum informiert den Antragsteller innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags über die formalen Mängel des Antrags, die innerhalb von 30 Tagen behoben werden müssen. Werden die Mängel nicht innerhalb der genannten Frist behoben, wird der Antrag nicht bearbeitet. Ein Zuschussantrag wird innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreichung geprüft. Der Antragsteller wird innerhalb von 7 Tagen nach Annahme des Antrags schriftlich über die Entscheidung informiert. Nach Erhalt der Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe ist die Beratungsstelle innerhalb von 30 Tagen - spätestens jedoch 21 Tage vor Beginn der Turnusse - über die gewählten Turnusse zu informieren. Nachdem die Beratungsstelle geprüft hat, ob der gewählte Turnus den formalen Anforderungen entspricht und die Möglichkeit der Teilnahme einer behinderten Person an einem bestimmten Turnus bestätigt hat, überweist sie den Zuschuss 14 Tage vor Beginn der Turnusse an den Organisator.